Seit dem Jahre 1908 ist die Brauerei Göller „Zur Alten Freyung“ mit der traditionsreichen Gaststätte „Zum Hirschen“ in Familienbesitz. Im Mittelalter wurde diesem Haus das reale Brau- und Schankrecht vom Erzbistum Bamberg verliehen. Als Erinnerung an die ehemalige Funktion als „Freistatt“ findet sich an der „Alten Freyung“ der folgende Spruch:
WER IN DIESE STATT FLEUCHT,
WAS ER GETHAN HAT,
DER HAT FRID DARINNEN,
DIEWEIL ER DARINNEN IST.
Kein weltlicher Richter besaß dort das Recht der Ausübung seines Amtes. Der Sonderstatus des Hauses geht zurück auf eine Stiftung des Bamberger Kaisers Heinrich des Zweiten und seiner Gemahlin Kunigunde. Beide sind deshalb symbolisch im Hauswappen der Brauerei dargestellt..